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Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes:
0180/3 757 400*
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*9 ct pro Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct pro Minute mobil
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
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Bei Anruf Durchblick zu folgenden Themen:
- Öffnungszeiten, Ansprechpartner
- Neuerungen zu den Erklärungsvordrucken
- aktuelle steuerrechtliche Themen
- Lohnsteuerermäßigungsverfahren
- Alterseinkünftegesetz
- Einkommensteuer für Arbeitnehmer
- Werbungskosten
- Eigenheimzulage
- ...
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Ein Anruf bei der Info-Hotline genügt und Sie erhalten alle wichtigen Informationen zum Thema Steuern aus „erster Hand“.
Sie fragen wir antworten. Schnell und verständlich.Von Neuheiten bei den Vordrucken bis zu allgemeinen Fragen zum Thema Steuern, insbesondere für Arbeitnehmer.
Durch diese unkomplizierte Informationsvermittlung sparen Sie Zeit und haben immer einen kompetenten Ansprechpartner am anderen Ende der Leitung.
Sollten Sie Fragen zu der Bearbeitung Ihrer aktuellen Steuererklärung haben, werden Sie umgehend an den dafür zuständigen Mitarbeiter Ihres Finanzamtes weitergeleitet.
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Info-Hotline der Finanzämter beantwortet Fragen zu aktuellen Steuerthemen in Kooperation mit Steuerberaterkammer
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Thema am Donnerstag, 5. August 2010: "Heirat, Trennung, Scheidung".
„Ja, ich will…“ - nach diesen Worten haben Ehegatten in der Regel auch einige Vorteile in steuerlicher Hinsicht. So können Verheiratete bei der Einkommensteuer die sogenannte Veranlagungsart wählen. Im Falle der Zusammenveranlagung wird ihnen dann der meist günstigere Splittingtarif gewährt. Aber auch bei einer Trennung oder Scheidung gibt es einige Besonderheiten.
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Aus diesem Grund informiert die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter im Rahmen ihres monatlichen Aktionstages über die steuerlichen Aspekte einer „Heirat, Trennung oder Scheidung“.
Informationen erhalten Anrufer außerdem über Auswirkungen bei der Wahl der Steuerklasse, die Möglichkeiten eines Steuerklassenwechsels sowie die steuerliche Behandlung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Daneben erläutern die Experten ob - und ggf. in welchem Umfang - Scheidungskosten oder Unterhaltsleistungen steuermindernd geltend gemacht werden können. Letztere können beim Geber bis zur Höhe von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Empfänger die Unterhaltsleistungen in der gleichen Höhe versteuert.
Unterstützt werden die Finanzbeamten hierbei - ab 13.00 Uhr - von Steuerberater Knut Heinz aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer. Er steht den Anrufern für Einzelfälle oder Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen, Rede und Antwort.
Die Info-Hotline bietet jeden ersten Donnerstag im Monat einen Informationstag.
Der nächste Aktionstag findet am 2. September 2010 statt und befasst sich mit dem Thema „Ausbildung und Studium in der Finanzverwaltung“.
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